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Das problematische Verhältnis der Bundesrepublik zum Bargeld

Gesetzliches Zahlungsmittel

Laut Bundesbank ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Gesetz über die Deutsche Bundesbank.

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, 
das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, 
ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. 
Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; 
nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. 
In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige 
unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. 
Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, 
da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert 
von über 200 Euro anzunehmen. 
Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): 
Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. 
Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. 
Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer 
regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).

Die Finanzverwaltung handelt aus meiner Sicht somit regelmäßig rechtswidrig, denn sie verbietet an mehreren Stellen die Annahme von Bargeld. So dürfen zur steuerlichen Anerkennung von Handwerkerleistung keine Barwerte den Besitzer wechseln. Wird bar bezahlt, gibt es keine Anerkennung der Aufwendungen. Wenn das kein Nachteil ist….

Ebenso bei den Kinderbetreuungskosten. Die müssen ebenfalls per Überweisung auf dem Konto des Empfängers landen. Barzahlung -> Keine Anerkennung.

Barzahlungen bei Finanzanlagen sind häufig ebenso verboten.

Sobald jemand einen ungewöhnlich hohen Geldbetrag auf einem Bankkonto einzahlt, ist die Bank meldepflichtig und muss denjenigen der BAFin melden wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Geldwäsche / Schwarzgeld / Schwarzarbeit

In der letzten Zeit gibt es immer wieder Bestrebungen die Nutzung von Bargeld einzuschränken. Häufig wird damit argumentiert, man wolle Geldwäsche erschweren, Schwarzgeldes habhaft werden, die Schwarzarbeit eindämmen.

Jeder weiß, dass dieses vorgeschobene Argumente sind. Die großen Geldwäsche-Geschäfte laufen nicht bar sondern über ausländische Bankkonten (also gerade unbar) oder über alternative Zahlungsströme wie Bitcoins.

Warum legen die Behörden also soviel Wert auf die Eindämmung von Bargeld und arbeiten sogar auf dessen Abschaffung hin?

Vorteile von bargeldlosen Zahlungsströmen für den Staat

Ein Vorteil ist sicher Kontrolle.

Bargeldlose Zahlungen lassen sich zwangsläufig immer nachvollziehen, Bankgeheimnis hin oder her, im Zweifel werden solchen Daten per richterlichem Beschluss herausgegeben.

Somit lassen sich Straftaten einfacher aufklären. Es lässt aber natürlich auch Spielraum für Mißbrauch. Niemand kann garantieren, dass sich Staaten verändern. In unserer aktuellen Demokratie sehe ich noch keinen wirklich problematischen Umgang mit den Daten aber der Schritt über die Grenze ist leicht.

Staatsverschuldung

Was hat die Staatsverschuldung mit Bargeld zu tun?

Nicht auf den ersten Blick ersichtlich aber wir leben in historisch beispiellosen Zeiten von Null und Negativ-Zinsen. Bislang ist es so, dass institutionelle Anleger (also Banken und Versicherungen) teilweise Strafzinsen für „geparktes“ Geld, also Guthaben zahlen.

Privatanleger sind davon bislang meist verschont, obwohl es auch schon Institute gibt, die bei größeren Vermögen, diese Strafzinsen an die Anleger weitergeben.

Als Privatperson kann man ausweichen, Gelder woanders deponieren oder im Extremfall sogar unter dem Kopfkissen. Banken fällt das aus rein logistischen Gründen schwer, Millionen- und Milliarden-Beträge passen nicht unter das Kopfkissen und müssen obendrein bewacht und gesichert werden.

Die Negativ-Zinsen sind ein Mittel der Entschuldung des Staates. Finanzminister Schäuble kann seinen Haushalt nur deswegen sanieren, weil er immer weniger Zinsen für die Bundesschulden zahlen muss, ja teilweise sogar für Schulden Geld hereinbekommt.

Wenn nun der 500,- € – Schein als erster Schritt abgeschafft wird, haben die Banken es umso schwerer Bargeld physisch einzulagern, sie brauchen direkt mindestens 2,5 x soviel Platz, wenn es dem 200,- € – Schein an den Kragen geht, sogar direkt 10 x soviel Platz.
Das ist ein reines Rechenexempel ab wann die Lagerung unwirtschaftlich wird und man lieber Geld bei der Bundesbank parkt und dafür (derzeit 0,4%) Strafzinsen zahlt.

Wenn es gar kein Bargeld mehr gibt, hat niemand mehr die Möglichkeit es unter dem Kopfkissen zu lagern, Negativzinsen sind dann einfach für alle Anleger / Sparer durchzusetzen.

Fazit

Ich beobachte diese Tendenzen mit Sorge, denn letztlich gefährden sie sozialen Frieden, unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung.

Viel mehr als das irgendwelche angeblichen „Flüchtlingswellen“ und „Islamisierungs-Verschwörungen“ tun können.

P.S.

Im Islam sind Zinsen übrigens verboten 😉
Die muslimischen Banken finden trotzdem Möglichkeiten daran zu verdienen.

Zuletzt geändert am 25.05.2022.

3 Gedanken zu „Das problematische Verhältnis der Bundesrepublik zum Bargeld“

  1. Ich finde auch, dass jeder die Freiheit haben sollte, auf die Zahlungsmittel zurückzugriffen, die man möchte. Das Bargeld gehört einfach dazu und sollte nicht irgendwann einfach gestrichen werden.

  2. Warum muß die Bank das Konto einfrieren bevor sie Meldung macht. Das ist einer 77 Jahre alten Rentnerin passiert. Sie hat von ihrer Tochter 10 ooo.- Euro für ihre Hilfe geschenkt bekommen. Das dumme ist sie hat das Geld in Bar bekommen und dann auf ihr Konto einbezahlt. Selbst eine Bestätigung der Tochter hat nichts geholfen. Die Frau ist schon 50 Jahre bei der Commerzbank aber das ist jetzt Geschichte.

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