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Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel …

Checkliste im Krankenhaus

Wie wir uns zu Tode verwalten

Als Vermögensschützer beschäftige ich mich täglich damit, dass wir vor einer großen Finanzkrise stehen und viele Menschen ihre Rücklagen und ihre Altersvorsorge verlieren werden. Die nächste große Rezession steht ins Haus und platt gesagt, könnte alles den Bach runter gehen.

Seit heute, weiß ich auch warum (Achtung Ironie!)

Ich habe schon lange keinen Kontakt mehr mit Ärzten und den Krankenhäusern gehabt, wofür ich sehr dankbar bin. Heute musste ich leider jemanden zur Aufnahme ins Krankenhaus begleiten.

Vorab: Ich bin froh, dass wir ein so gut organisiertes und gut funktionierendes Gesundheitswesen haben. Aber mir ist heute auch klar geworden, warum das alles so teuer geworden ist.

In der Notaufnahme sind mir sofort die ganzen wartenden Patienten aufgefallen, die schlimmer als in Orwells Dystopie „1984“ keine Nummern an der Kleidung tragen sondern Scancodes mit ihren Patientennummern („Patientenfallnummer“) am Handgelenk. Mit Verlaub, ich verstehe, dass es wichtig ist, bei jedem Patienten zu wissen, um wen es sich handelt, aber dieses Vorgehen empfinde ich als menschenverachtend. Einfach widerwärtig.

Bei der Anmeldung, nach Eingabe der ganzen Daten, die abgefragt wurden, hatte ich kurz Mitleid mit der Mitarbeiterin. Ihr Computer war offensichtlich abgestürzt oder der Drucker oder beides. Der Drucker druckte nämlich und druckte und druckte …. na ja, was ein Drucker so halt tun soll. Nur war es so viel!

Dann kamen die Erklärungen. So viele und so schnell, dass ein durchschnittlich intelligenter Mensch (und vermutlich auch ein überdurchschnittlicher Patient) nicht mehr folgen kann. Wir brauchen dann noch … und hier müssen Sie nochmal und ja, Sie bekommen gleich alles nochmal mit und der Gesetzgeber will von uns …
Jetzt stelle man sich einmal vor, man ist auch noch so krank, dass man nur noch möchte, dass einem geholfen wird.

Der Formularkrieg

Dass man so viele Formulare einfach nur noch blind unterschreibt, kenne ich aus der Finanzberatung. Bei den ganzen Beratungsprotokollen und Plausibilitätsprüfungen und dergleichen resignieren die meisten Kunden nach den ersten zwei Seiten und unterschreiben dem Berater alles blindlings.

Dass es mittlerweile auch im Krankenhaus so zugeht, wusste ich halt nicht.

Da wäre als erstes die „Unterrichtung des Patienten gemäß § 8 KHEntG“ mit Informationen über den Krankenhaus- Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntG). Mir war ganz entgangen, dass man jetzt Krankenhäuser nur noch betreten darf, wenn man zuvor Jura studiert hat.

Auf 6 (!) DIN A4 Seiten wird erläutert, wie Krankenhäuser, warum und ob überhaupt Geld von wem kassieren dürfen. Bitte, ich dachte immer der Koks-Genuß im Bundestag sei nicht erlaubt. Scheinbar doch.

Dann folgt eine lustige Patienteninformation über das „Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V. Ah, gott sei dank, es besteht eine Chance, dass man aus dem Zirkus nochmal entlassen wird. Eindeutig ein Vorteil gegenüber „1984“. Da erfährt man dann als Patient also, dass ein Krankenhaus gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das ist so simpel, dass da nur 3 DIN A 4 Seiten drauf gehen.

Der arme gesetzlich krankenversicherte Patient muss dann auf einer weiteren DIN A 4 Seite zweimal seine Einwilligung dazu erteilen.

Dann geht es um die Einwilligung der Datenübermittlung an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung. (Fairerweise gesagt, gilt das nur, wenn man privat voll oder privat zusatzversichert ist.) Dafür ist die Regelung darin auch ganz einfach (auf einer DIN A4 Seite), denn es geht nur um die Datenübermittlung nach § 6 Abs. 1a, § 11 Abs. 2a, h., Abs. 3, Abs. 4 KDG i.V.m. § 17c Abs. 5 KHG). Oh Gott… und ich dachte, so eine private Versicherung würde einfach das Krankenhaus auf Verdacht bezahlen, ohne dass Daten an die übermittelt würden. Na das ist mal gut, dass ich jetzt endlich weiß, dass die Daten bekommen und man als Patient damit einverstanden ist.

Der Haken ist, dass das Krankenhaus die Rechnung ja nicht direkt an so eine Verischerung schickt sondern, dass es Dienstleister gibt, die solche Rechnungen schreiben. Folgerichtig gibt es eine DIN A4 Seite mit der Einwilligung zur Datenübermittlung  nach Art. 6 Abs. 1a, Art. 9 Abs. 2a, h, Abs. 3, Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 17 Abs. 3 S. 6 KHEntG.

Wer also als gesetzlich versicherter, armer Patient wenigstens so priviligiert ist, dass er wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann und will (landläufig 1- oder 2-Bett-Zimmer und/oder Chefarzt-Behandlung) bekommt dann eine 2-seitige DIN A4 Aufklärung, was das alles ist und wie das funktioniert. (Das ist ausnahmsweise mal eine sinnvolle Information, denn da muss der Patient ja eventuell was zahlen.)

Dazu gehört folgerichtig dann die 4-seitige Vereinbarung, also der Vertrag, den man mit Krankenhaus schließt, damit man dort die Wahlleistungen bekommt. Auch dieser Teil findet mein Verständnis.

Jetzt kommt aber nochmal was völlig unerhörtes, unverschämtes! Die Zustimmung zur Datenübermittlung an den Hausarzt! Also, ich habe immer gedacht, der wüßte telepathisch darüber Bescheid. Nun gut, noch ne DIN A 4 Seite.

Aber nun kommt noch eine erforderliche Zustimmung auf einer DIN A4 Seite: und zwar zur Datenübermittlung zwischen dem Krankenhaus und sonstigen Vor-/ Weiterbehandlern. Wie jetzt, die kommunizieren tatsächlich miteinander? So betrachtet, gar nicht so schlecht.

Jetzt kommt aber wirklich der Haken. Das Krankenhaus informiert darüber, dass es Patientendaten speichert! -Noch eine DIN A4 Seite- Also das ist nun wirklich der Hammer. Bislang dachte ich immer, der Arzt merkt sich das so! Also, dass die jetzt so vertrauliche Dinge speichern bringt mich aus der Fassung!

Als letzte DIN A4 Seite kommt dann noch der eigentliche Vertrag mit dem Krankenhaus. Ja, tatsächlich, die sollen den Patienten behandeln.

Ich hatte da schon nicht mehr mit gerechnet.

Gesunder Menschenverstand?

Also, damit hat der ganze Quatsch wirklich nichts mehr zu tun. Allen Ernstes 22 DIN A4 Seiten, damit man im Krankenhaus aufgenommen wird?

Vielleicht sollten die verantwortlichen Gesetzes-Produzenten mal in ein solches aufgenommen werden, hier aber in der psychiatrischen Fachabteilung, respektive der geschlossenen …

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