Das problematische Verhältnis der Bundesrepublik zum Bargeld
Gesetzliches Zahlungsmittel Laut Bundesbank ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Gesetz über die Deutsche Bundesbank. Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen
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